Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
WebBrommi – Webdesign & IT-Service Patrick Bromm
Stand: 06/2026

1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen WebBrommi – Webdesign & IT-Service Patrick Bromm — nachfolgend „Auftragnehmer“ — und seinen Kunden — nachfolgend „Auftraggeber“.

(2) Die AGB gelten insbesondere für folgende Leistungen:

  • IT-Beratung
  • IT-Service & Support
  • Fernwartung / Remote-Support
  • Vor-Ort-Service
  • Webdesign & Website-Erstellung
  • Website-Wartung
  • Managed Services
  • Mailarchivierung
  • Backup-Dienstleistungen
  • Monitoring
  • Schulungen, Workshops & Webinare
  • Cloud-Dienstleistungen
  • Microsoft-365-nahe Dienstleistungen
  • Digitalisierungslösungen
  • sonstige IT-Dienstleistungen

(3) Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt.

(4) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nur im Einzelfall und auf Grundlage gesonderter Vereinbarungen geschlossen.

2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche oder in Textform erfolgte Auftragsbestätigung,
  • Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber,
  • verbindliche Terminbuchung über das Online-Buchungssystem nach Bestätigung durch den Auftragnehmer,
  • Beauftragung per E-Mail,
  • oder schlüssige Inanspruchnahme der Leistung.

(3) Nebenabreden und mündliche Vereinbarungen bedürfen der Textform, z.B. per E-Mail, um wirksam zu sein.

(4) Bei Buchungen über das Online-Buchungssystem gelten zusätzlich die im Buchungsformular hinterlegten Bedingungen, Hinweise und Checkboxen als Bestandteil des Vertrages, soweit sie dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden.

3 Leistungsumfang

(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag, der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Online-Buchungssystem.

(2) IT-Support- und Beratungsleistungen werden als Dienstleistung erbracht (§ 611 BGB). Der Auftragnehmer schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Tätigkeit, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder die vollständige Fehlerfreiheit der betreuten Systeme. Webdesign-Leistungen, insbesondere Website-Erstellung, werden als Werkvertrag erbracht (§ 631 BGB).

(3) Änderungswünsche des Auftraggebers nach Vertragsabschluss können zusätzlichen Aufwand verursachen und werden nach den geltenden Stundensätzen des Auftragnehmers gesondert vergütet.

(4) Soweit im Angebot oder Vertrag kein konkreter Leistungsumfang, keine Reaktionszeit oder kein Service-Level ausdrücklich vereinbart wurde, besteht kein Anspruch auf bestimmte Reaktionszeiten, Bearbeitungszeiten, Verfügbarkeiten oder einen bestimmten Leistungserfolg.

4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten einschließlich Administratorrechten, Softwarelizenzen und Ansprechpartner rechtzeitig, vollständig und unaufgefordert zur Verfügung.

(2) Verzögerungen und Mehraufwand aufgrund fehlender, unvollständiger oder verspäteter Mitwirkung des Auftraggebers verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt.

(3) Der Auftraggeber ist ausschließlich selbst verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, die Freiheit von Rechten Dritter, insbesondere Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte, sowie für die inhaltliche Richtigkeit aller von ihm bereitgestellten Inhalte, Texte, Bilder, Logos und sonstigen Materialien.

(4) Der Auftraggeber stellt sicher, dass für alle eingesetzten Software-Produkte, Lizenzen, Tools, Themes, Plugins und sonstigen Drittanbieterleistungen die erforderlichen Nutzungsrechte vorliegen.

(5) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Änderungen an seinen Systemen, Zugangsdaten, Ansprechpartnern oder technischen Rahmenbedingungen, die für die Leistungserbringung relevant sind, dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die jeweils im Angebot, Vertrag oder Online-Buchungssystem vereinbarten Preise.

(2) Alle Preise verstehen sich in Euro, netto, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der jeweils geltenden Höhe, soweit diese anfällt.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung kein abweichendes Zahlungsziel angegeben ist.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei größeren Projekten, insbesondere Webdesign-Projekten, Systemmigrationen oder umfangreichen IT-Einrichtungen, angemessene Vorschüsse oder Abschlagszahlungen zu verlangen.

(5) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§§ 286 ff. BGB). Der Auftragnehmer ist berechtigt, laufende Managed Services und fortlaufende Dienstleistungen nach vorheriger schriftlicher Androhung mit einer Nachfrist von 7 Tagen bis zur vollständigen Begleichung offener Rechnungen zu sperren oder einzustellen.

(6) Jahresvergütungen für Managed Services, z.B. Mailarchivierung, Wartungsverträge oder Website-Pflegeverträge, sind jährlich im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(7) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder vom Auftragnehmer anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(8) Vom Auftraggeber beauftragte Drittleistungen, Softwarelizenzen, Domains, Hostingpakete, Zertifikate, Plugins, externe Tools oder sonstige Fremdkosten können dem Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind.

6 Termine und Stornierungen

(1) Sofern im jeweiligen Angebot, im Online-Buchungssystem oder in der Buchungsbestätigung keine abweichenden Stornierungsfristen vereinbart sind, können vereinbarte Termine bis zu 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei Vor-Ort-Einsätzen beträgt die kostenfreie Stornierungsfrist 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, sofern im Buchungssystem nicht anders angegeben.

(2) Bei Absage oder Verschiebung nach Ablauf der jeweils geltenden Stornierungsfrist gelten folgende Ausfallhonorare:

  • Absage weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars.
  • Bei Vor-Ort-Terminen, Absage zwischen 48 und 24 Stunden vor Terminbeginn: 50% des vereinbarten Honorars.
  • Fahrtkosten bei Vor-Ort-Terminen werden bei Nichterscheinen zusätzlich vollständig berechnet, sofern diese bereits angefallen sind oder nicht mehr vermieden werden konnten.

(3) Als Nichterscheinen gilt auch, wenn der Auftraggeber zum vereinbarten Termin nicht erreichbar ist, keinen Fernzugriff ermöglicht, keinen Zugang zum Einsatzort gewährt, erforderliche Zugangsdaten oder Freigaben nicht bereitstellt oder die Leistungserbringung aus Gründen scheitert, die der Auftraggeber zu vertreten hat.

(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, vereinbarte Termine aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verschieben. Wichtige Gründe sind insbesondere Krankheit, Unfall, familiäre Notfälle, technische Störungen, höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare Umstände, die die Leistungserbringung erheblich erschweren oder unmöglich machen.

(5) In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren und einen Ersatztermin abstimmen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(6) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Dem Auftragnehmer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

7 IT-Service, Fernwartung und Vor-Ort-Service

(1) Fernwartungsleistungen erfolgen ausschließlich nach Absprache mit dem Auftraggeber oder durch dessen aktive Buchung im Online-Buchungssystem. Der Auftraggeber erteilt durch die Buchung oder Freigabe der Fernwartung seine ausdrückliche Einwilligung zum Fernzugriff für die gebuchte oder vereinbarte Sitzungsdauer.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, unmittelbar vor jeder IT-Service-, Fernwartungs- oder Vor-Ort-Leistung eine vollständige, aktuelle und auf einem externen Datenträger oder in der Cloud gespeicherte Datensicherung (Backup) aller betroffenen Systeme, Daten und Konfigurationen durchzuführen und deren Funktionsfähigkeit zu prüfen.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Erbringung einer Leistung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Auftraggeber das Vorhandensein einer aktuellen Datensicherung auf Verlangen nicht glaubhaft machen kann. Der vollständige Vergütungsanspruch des Auftragnehmers für die gebuchte Zeit einschließlich etwaiger Anfahrtskosten bleibt in diesem Fall unberührt bestehen.

(4) Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste, Systemausfälle oder sonstige Schäden, die auf das Fehlen einer aktuellen, vollständigen oder funktionsfähigen Datensicherung auf Seiten des Auftraggebers zurückzuführen sind.

(5) Der Auftraggeber bleibt für den sicheren, stabilen und rechtskonformen Betrieb seiner eigenen IT-Systeme ausschließlich selbst verantwortlich.

(6) Der Auftraggeber stellt sicher, dass während der Fernwartung oder des Vor-Ort-Termins ein entscheidungsbefugter Ansprechpartner erreichbar ist und erforderliche Freigaben, Passwörter oder Bestätigungen erteilen kann.

(7) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Handlungen vorzunehmen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Lizenzbedingungen, Sicherheitsstandards oder Herstellerempfehlungen verstoßen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, solche Maßnahmen abzulehnen.

(8) Zugangsdaten des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur gespeichert, wenn dies zur Leistungserbringung erforderlich ist und der Auftraggeber dem ausdrücklich zugestimmt hat.

8 Webdesign und Website-Erstellung

(1) Der Auftraggeber stellt sämtliche erforderlichen Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Logos, Impressum, Datenschutzerklärung und sonstige Pflichtangaben, in digitaler Form und in ausreichender Qualität bereit, sofern nicht ausdrücklich die Erstellung durch den Auftragnehmer vereinbart wurde.

(2) Der Auftraggeber versichert, dass alle bereitgestellten Inhalte frei von Rechten Dritter sind, insbesondere Bildrechte, Urheberrechte, Markenrechte und Persönlichkeitsrechte. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung dieser Zusicherung entstehen.

(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn:

  • die Website durch den Auftraggeber ausdrücklich freigegeben wird,
  • die Website auf eine produktive Domain geschaltet oder aktiv genutzt wird,
  • oder der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen nach Fertigstellung und Bereitstellung der Website keine wesentlichen, die Funktionsfähigkeit einschränkenden Mängel in Textform rügt.

(4) Die Nutzungsrechte an den erstellten Website-Designs, Layouts und individuell erstellten Grafiken werden dem Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Projektvergütung eingeräumt. Bis zur vollständigen Zahlung ist eine Veröffentlichung, Nutzung oder Weitergabe der gelieferten Arbeiten nicht gestattet.

(5) Nachträgliche Änderungswünsche nach erfolgter Abnahme oder Freigabe werden gesondert nach Aufwand berechnet.

(6) Der Auftragnehmer erbringt keine Rechtsberatung. Die Erstellung, Prüfung oder Bereitstellung rechtlicher Texte wie Impressum, Datenschutzerklärung, Cookie-Hinweise oder Allgemeine Geschäftsbedingungen erfolgt — sofern vereinbart — ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen oder über externe Anbieter. Für die rechtliche Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt der Auftraggeber verantwortlich.

(7) Nicht übertragen werden Rechte an Standardsoftware, Open-Source-Komponenten, Themes, Plugins, Stockmedien, Schriften oder sonstigen Drittanbieterleistungen. Hierfür gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Drittanbieter.

(8) Eine Herausgabe von Rohdaten, Entwurfsdateien, Projektdateien, Zugangsdaten zu Entwicklungsumgebungen oder internen Arbeitsmaterialien ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

(9) Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Pflege, Aktualisierung und rechtliche Überprüfung seiner Website nach Übergabe selbst verantwortlich, sofern kein gesonderter Wartungs- oder Pflegevertrag geschlossen wurde.

9 Managed Services

(1) Managed Services umfassen fortlaufende technische Dienstleistungen, z.B.:

  • Mailarchivierung
  • Datensicherung & Backup-Lösungen
  • AntiVirus-Lösungen
  • Monitoring
  • Website-Wartung & WordPress-Pflege
  • Cloud-Dienstleistungen
  • Microsoft-365-nahe Dienstleistungen
  • sonstige IT-Betreuungsleistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot oder Einzelvertrag.

(3) Managed Services stellen keine Garantie für eine jederzeit vollständige Verfügbarkeit, Fehlerfreiheit oder absolute Ausfallsicherheit dar.

(4) Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, besteht kein Anspruch auf:

  • 24/7-Support oder ständige Erreichbarkeit,
  • Rufbereitschaft außerhalb der regulären Servicezeiten,
  • garantierte Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten (SLA).

(5) Leistungsausfälle und Einschränkungen durch Drittanbieter, z.B. Microsoft, Rechenzentren, Hostingprovider, Mailarchivierungsanbieter oder Softwarehersteller, liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers und begründen keine Haftung des Auftragnehmers, soweit ihn kein eigenes Verschulden trifft.

(6) Sofern nicht anders vereinbart, erfolgen Supportleistungen zu den vom Auftragnehmer veröffentlichten oder individuell vereinbarten Servicezeiten. Außerhalb dieser Zeiten besteht kein Anspruch auf Bearbeitung, Rückruf oder Reaktion.

(7) Nicht genutzte Inklusivzeiten aus Wartungs- oder Managed-Service-Paketen verfallen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Eine Auszahlung oder Übertragung ist ausgeschlossen.

(8) Inklusivzeiten aus Wartungs- oder Managed-Service-Paketen umfassen ausschließlich die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen. Projektarbeiten, Migrationen, Neueinrichtungen, umfangreiche Störungsbeseitigungen, Schulungen oder Arbeiten außerhalb der vereinbarten Servicezeiten sind nur enthalten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10 Datensicherung, Mailarchivierung und Monitoring

(1) Datensicherungs-, Archivierungs- und Monitoringleistungen erfolgen nach dem aktuellen Stand der Technik und dem vereinbarten Leistungsumfang.

(2) Der Auftraggeber bleibt verantwortlich für:

  • die Einhaltung seiner gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere GoBD, § 147 AO und § 257 HGB,
  • die regelmäßige Prüfung der Datenintegrität und Funktionsfähigkeit der Sicherungssysteme,
  • die Kontrolle und Konfiguration der bereitgestellten Systeme,
  • die ordnungsgemäße Nutzung der bereitgestellten Lösungen.

(3) Die Mailarchivierung erfasst technisch ausschließlich E-Mails, die nach dem Aktivierungszeitpunkt des Dienstes über das System laufen. Eine rückwirkende Archivierung bereits vorhandener E-Mails ist nicht im Standard-Leistungsumfang enthalten und bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung sowie gegebenenfalls einer gesonderten Vergütung.

(4) Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie für eine jederzeit vollständige Wiederherstellbarkeit aller Daten, insbesondere wenn Datenverluste auf Hardwaredefekten, Fehlbedienung, fehlerhaften Kundensystemen, unvollständigen Backups oder Drittanbieterfehlern beruhen.

(5) Monitoring dient der technischen Überwachung vereinbarter Systeme und stellt keine Garantie für die Erkennung sämtlicher Fehler, Sicherheitsvorfälle oder Ausfälle dar.

(6) Wiederherstellungen (Restores), Datenmigrationen oder manuelle Archivabfragen, die nicht im vereinbarten Leistungsumfang enthalten sind, werden nach Aufwand gesondert berechnet.

(7) Der Auftragnehmer schuldet bei Mailarchivierungsleistungen die technische Einrichtung und Betreuung der vereinbarten Archivierungslösung. Eine rechtliche Beratung oder Garantie der vollständigen Erfüllung sämtlicher handels-, steuer- oder berufsrechtlicher Aufbewahrungspflichten im Einzelfall wird nicht übernommen.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Funktionsfähigkeit der Archivierung nach Einrichtung sowie anschließend regelmäßig stichprobenartig zu prüfen und etwaige Unregelmäßigkeiten unverzüglich mitzuteilen.

11 Schulungen, Workshops und Beratungen

(1) Schulungen und Beratungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis des aktuellen Stands der Technik.

(2) Ein bestimmter Lernerfolg, ein wirtschaftlicher Erfolg oder die Umsetzung von Beratungsinhalten durch den Auftraggeber wird nicht geschuldet.

(3) Schulungsunterlagen, Konzepte und bereitgestellte Materialien bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers. Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder gewerbliche Nutzung durch den Auftraggeber ist ohne schriftliche Zustimmung nicht gestattet.

(4) Der Auftraggeber ist selbst dafür verantwortlich, vermittelte Inhalte, Empfehlungen oder Konzepte auf ihre Eignung für den eigenen Betrieb zu prüfen und umzusetzen.

12 Einsatz von Drittanbietern

(1) Zur Leistungserbringung kann der Auftragnehmer Leistungen, Plattformen und Software Dritter einsetzen, insbesondere:

  • Hostinganbieter & Rechenzentren
  • Domainprovider
  • Cloud- & Mailanbieter
  • Softwarehersteller
  • Mailarchivierungsanbieter
  • Fernwartungstools
  • Zahlungsdienstleister
  • Kommunikationsplattformen
  • sonstige technische Dienstleister

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Datenverluste, Sicherheitsvorfälle oder Einschränkungen dieser Drittanbieter, soweit diese außerhalb seines Einflussbereiches liegen und ihn kein Verschulden bei der Auswahl trifft.

(3) Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber auf Wunsch mitteilen, welche Drittanbieter für die Erbringung der vereinbarten Leistung eingesetzt werden.

(4) Für Leistungen, Software, Lizenzen oder Dienste von Drittanbietern gelten ergänzend deren jeweilige Vertrags-, Nutzungs- und Lizenzbedingungen.

(5) Ändern Drittanbieter ihre Preise, Lizenzmodelle, Leistungsbedingungen oder technischen Voraussetzungen, ist der Auftragnehmer berechtigt, hieraus resultierende Änderungen oder Mehrkosten an den Auftraggeber weiterzugeben, soweit diese nicht vom Auftragnehmer zu vertreten sind.

(6) Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, Drittanbieterleistungen fortzuführen, wenn diese vom Drittanbieter eingestellt, technisch verändert oder wirtschaftlich unzumutbar werden. In diesem Fall wird der Auftragnehmer den Auftraggeber informieren und nach Möglichkeit eine alternative Lösung anbieten.

13 Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich entsprechend den gesetzlichen Datenschutzvorschriften, insbesondere DSGVO und BDSG, verarbeitet.

(2) Sofern der Auftragnehmer im Rahmen seiner Tätigkeit, z.B. Fernwartung, Mailarchivierung, Microsoft-365-Administration, Website-Wartung oder Backup-Dienstleistungen, Zugriff auf personenbezogene Daten des Auftraggebers oder dessen Mitarbeiter erhält, schließen die Parteien vorab einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Auftragnehmer ergeben sich aus der Datenschutzerklärung unter:

www.webbrommi.de/datenschutz

(4) Der Auftraggeber bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für die von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Leistungen und Weisungen des Auftraggebers.

14 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten nicht öffentlich bekannten Informationen, Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Passwörter, technischen Details und sonstigen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

(2) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort. Für Geschäftsgeheimnisse, Zugangsdaten, Passwörter, Sicherheitsinformationen und besonders schutzwürdige Informationen gilt die Vertraulichkeitsverpflichtung zeitlich unbeschränkt, solange und soweit diese Informationen nicht rechtmäßig öffentlich bekannt geworden sind.

(3) Die Weitergabe vertraulicher Informationen ist zulässig, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, gesetzlich vorgeschrieben ist oder der jeweils andere Vertragspartner ausdrücklich zugestimmt hat.

15 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei:

  • Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
  • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
  • arglistigem Verschweigen eines Mangels,
  • sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung des Auftragnehmers für einfache Fahrlässigkeit gemäß Abs. 2 ist der Höhe nach wie folgt begrenzt:

  • Bei einmaligen Projekten, z.B. Website-Erstellung, IT-Einrichtung oder Migration: maximal auf die Höhe des vereinbarten Netto-Auftragswertes des betroffenen Projekts.
  • Bei fortlaufenden Leistungen, z.B. Managed Services, Wartungsverträge oder Mailarchivierung: maximal auf die Höhe des vom Auftraggeber für den betroffenen Service im laufenden Vertragsjahr entrichteten Netto-Entgelts.

(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Betriebsunterbrechungen, entgangenen Gewinn oder Datenverluste ist bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(5) Bei Verlust von Daten haftet der Auftragnehmer — soweit gesetzlich zulässig — nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Auftraggeber für die Wiederherstellung der Daten erforderlich gewesen wäre.

(6) Die Haftung für Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung, eigenmächtige Änderungen, fehlende Updates, mangelhafte Kundensysteme, nicht lizenzierte Software oder fehlende Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, ist ausgeschlossen, soweit den Auftragnehmer kein eigenes Verschulden trifft.

16 Laufzeit und Kündigung

(1) Verträge über einmalige Leistungen, z.B. Einzel-Support, Website-Erstellung oder einmalige IT-Einrichtungen, enden mit der vollständigen Erbringung und, soweit erforderlich, Abnahme der vereinbarten Leistung.

(2) Verträge über fortlaufende Leistungen, insbesondere Managed Services, Wartungsverträge, Mailarchivierung oder Website-Pflege, haben eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten, sofern im Angebot oder Einzelvertrag keine abweichende Laufzeit vereinbart ist. Sie verlängern sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit in Textform gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund für den Auftragnehmer liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber mit einer fälligen Zahlung um mehr als 30 Tage in Verzug ist und einer Nachfristsetzung nicht nachkommt.

(4) Kündigungen bedürfen der Textform, z.B. per E-Mail oder Brief.

(5) Bei Beendigung eines Vertrages über fortlaufende Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, den Zugriff auf bereitgestellte Dienste, Systeme oder Leistungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit zu deaktivieren, sofern keine gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten entgegenstehen.

17 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(3) Soweit gesetzlich zulässig und der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB der Geschäftssitz des Auftragnehmers.

(4) Vertragssprache ist Deutsch.